Die Mitgliederversammlung

  • Wählt den Vorstand, § 8 DSGS-Satzung
  • Entscheidet über alle wesentlichen Angelegeheiten von grundsätzlicher Bedeutung
    z.B. Satzung, Beiträge, Verbandsauflösung usw.




    Jedes Mitgliedsunternehmen hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Ferner gehört jedes Unternehmen nach seinem Tätigkeitsschwerpunkt mit einer Stimme entweder dem Ausschuß der "Applikateure" o. "Hersteller" an.




   

Impressum

Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V.
Wielandstraße 6 - D-37441 Bad Sachsa - Tel. +49 5523 999980 - Fax +49 5523 999925 - info@dsgs.de

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