Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung
- Wählt den Vorstand, § 8 DSGS-Satzung
- Entscheidet über alle wesentlichen Angelegeheiten von grundsätzlicher Bedeutung
z.B. Satzung, Beiträge, Verbandsauflösung usw.
Jedes Mitgliedsunternehmen hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Ferner gehört jedes Unternehmen nach seinem Tätigkeitsschwerpunkt mit einer Stimme entweder dem Ausschuß der "Applikateure" o. "Hersteller" an.

