Freigabeliste der BASt

Gemäß Abschnitt 4 der ZTV M 13 müssen Markierungssysteme bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Anforderungen ist in Deutschland durch ein Prüfzeugnis der BASt nachzuweisen.

Hier gehts zur Datenbank der BASt für geprüfte und zugelassene Markierungssysteme:

Freigabeliste geprüfter Markierungssysteme nach ZTV M 13

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